Aufnahme in den TuS Erkrath

 

Die Anmeldung beim TuS Erkrath 1930 e.V.

 

Anmeldung als Datei zum herunterladen und ausdrucken, dann ausfüllen

 

Anmeldung als Datei, am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post verschicken

 

Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei Minderjährigen die Unterschrift von beiden gesetzlichen Vertretern notwendig ist.

 

Besonderer Hinweis für die Abteilungen 10 Schwimmen und 21 Turnen Vorschulkinder:

Eine Online Anmeldung ist für die Nichtschwimmer und die Kinderturngruppe nicht möglich, da für diese Abteílungen Wartelisten bestehen. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Abteilungsleitern.

 




 

Monatliche Mitgliedsbeiträge

  • Beitrag Erwachsene                                                      7,50 EUR (90,00 EUR/Jahr)
  • Beitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre               6,00 EUR (72,00 EUR/Jahr)
  • Beitrag nur Wanderabteilung                                       3,75 EUR * (45,00 EUR/Jahr)
  • Beitrag für passive Mitglieder                                      1,60 EUR (19,20 EUR/Jahr)
  • Aufnahmegebühr (einmalig)                                        5,00 EUR

 

*für Mitglieder, die nur in der Wanderabteilung Sport treiben

 

 

 

Sonderbeiträge für einzelne Abteilungen

 

Spezielle Abteilungen erheben Sonderbeiträge.

Eine Liste der Abteilungen mit den Sonderbeiträgen finden sie nachfolgend:

 

  • Schwimmen:  Sonderbeitrag 1,00 € mtl. ab dem 6. Lebensjahr
  • Fechten: Sonderbeitrag für Kinder 3,00 € mtl.

  • Fechten: Sonderbeitrag für Erwachsene 5,00 € mtl.

  • Aqua-Aerobic: Sonderbeitrag 1,00 € mtl.

  • Leistungsturnen Mädchen: Sonderbeitrag 2,50 € mtl.

  • Judo: Sonderbeitrag für Kinder 1,00 € mtl.

  • Judo: Sonderbeitrag für Erwachsene 2,00 € mtl.

  • Tanzen: Sonderbeitrag 5,00 € mtl.

  • Tanzen Orientalisch: Sonderbeitrag 2,50 € mtl.

  • Leichtathletik: Sonderbeitrag 1,00 € mtl.

  • Handball: Sonderbeitrag 2,50 € mtl.

  • Basketball: Sonderbeitrag für Kinder 0,50 mtl.

  • Basketball: Sonderbeitrag für Erwachsene 1,00 € mtl.


Satzung des TuS Erkrath 1930 e.V.

Definitionserklärung des Vereins

 

Als Verein (Rückbildung aus Vereinen) bezeichnet man eine Gruppe, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Zweck zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen oder ähnlichem zusammengeschlossen haben. Diese können sowohl gemeinnützig sein als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Ein Verein in Deutschland bedarf zur offiziellen Anerkennung der Eintragung ins Vereinsregister.

 

Eingetragener Verein

Ein eingetragener Verein (Abkürzung e. V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Das ist jedoch nur nicht-wirtschaftlichen Vereinen (Idealverein) vorbehalten. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.

Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind rechtsfähig, das heißt sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Dem e. V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen werden, wenn

  • durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,
  • der Verein satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder
  • die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt

 

Satzung des TuS Erkrath

Lesen Sie bitte die Satzung des TuS Erkrath 1930 e.V.

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